Übersicht
Schwierigkeitsgrad: 8-
Naturschutz: Bouldern ist ganzjährig erlaubt. Naturschutzdokument: OOP 2021-2025, Naturschutzbehörde: CHKO Broumovsko
- Bouldern ist in den Schutzzonen von Wasserquellen des 1. Grades, wo der Zutritt verboten ist, nicht erlaubt. Das erlaubte Gebiet ist auf der Karte gekennzeichnet, die Teil der Genehmigung ist.
- Die Genehmigung gilt nicht für Massen- und organisierte Veranstaltungen.
- Den Boden und die Vegetationsdecke so weit wie möglich schonen.
- Die Oberfläche des Felsens wird in keiner Weise verändert (z.B. Trocknen der Oberfläche mit einem Brenner) und die Vegetationsdecke (Reinigung des Felsens von Moos, Flechten, Grasbewuchs) und die Baumbestände werden nicht großflächig beeinträchtigt, ohne die Zustimmung der CHKO-Verwaltung dürfen keine Schilder auf den Felsen angebracht werden.
- Wenn Vögel in der Gegend nisten, ist der Boulderer verpflichtet, die OVK unverzüglich zu informieren.
Naturschutz: Bouldern ist ganzjährig erlaubt. Naturschutzdokument: OOP 2021-2025, Naturschutzbehörde: CHKO Broumovsko