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Übersicht

Schwierigkeitsgrad: ?

Až přelezem plot (UIAA VII / französisch 5+) ist eine klassische Mehrseillängen-Kletterroute am markanten 'Rozpůlený hřeben' (Gespaltenen Grat), einer prominenten Felsformation, die für ihre malerischen Anstiege bekannt ist. Diese Route bietet ein fantastisches Klettererlebnis, das durch abwechslungsreiches Gelände wie Platten, Risse und einige ausgesetzte Abschnitte gekennzeichnet ist, die Kletterer zum Gipfel des Grats führen. Der Name selbst, der übersetzt 'Sobald wir über den Zaun/die Mauer klettern' bedeutet, deutet auf eine spezifische technische Herausforderung oder psychologische Barriere innerhalb der Route hin. Der Aufstieg bietet atemberaubende Panoramablicke auf die umliegende Landschaft und ist somit eine äußerst lohnende und begehrte Herausforderung für Kletterer, die mit diesem Schwierigkeitsgrad vertraut sind. Es ist eine beliebte Wahl für diejenigen, die ein mittelschweres und dennoch fesselndes Abenteuer in einer wunderschönen Naturumgebung suchen.

Rules

Naturschutz: Klettern verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2003, Behörde OP CHKO Žďárské vrchy

Landschaftsschutzgebiet Žďárské vrchy
- Felssektoren der Žďárské vrchy haben den Status von besonders geschützten Gebieten (Naturdenkmäler oder Reservate)
- Für alle Sektoren außer Čtyři palice gilt:
- Zugang zu den Felsen auf kürzestem Weg von markierten Wanderwegen aus
- Klettern auf anderen als den gekennzeichneten Objekten und außerhalb der zulässigen Zeit nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets
- Verwendung von Magnesium nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets - Austausch und Installation von Sicherungen und Markierung von Felsen und Routen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets
- Organisation von Sport-, Touristen- und anderen Veranstaltungen nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets

Zeitliche und andere Beschränkungen sind für die einzelnen Sektoren aufgeführt.
OVK: Erstbegehungen sind verboten

Naturschutz: Klettern verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2003, Behörde OP CHKO Žďárské vrchy

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