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Übersicht

Schwierigkeitsgrad: ?

Das Klettern von 'Projekt 3' am 'Rozpůlený hřeben' (Gespaltenen Grat) in den Adersbach-Weckelsdorfer Felsen (Adršpach-Teplice Rocks), Tschechien, ist ein ikonisches und extrem anspruchsvolles Erlebnis. Mit der Bewertung IXb (UIAA) oder 8a+ (französische Skala) ist es eine der historisch bedeutendsten Routen im tschechischen Sandsteinklettern. Jahrelang blieb sie ein legendäres 'Projekt', bis Ondra Beneš die erste freie Begehung gelang und sie so ihren Platz in der Klettergeschichte festigte. Die Route selbst zeichnet sich durch hochtechnische Züge an winzigen, zerbrechlichen Sandsteingriffen aus, die oft präzise Fußarbeit und enorme Fingerkraft erfordern. Sie führt über den dramatischen 'Rozpůlený hřeben' und bietet eine ausgesetzte und atemberaubende Kletterei. Der Versuch, 'Projekt 3' zu meistern, ist nicht nur eine Frage der körperlichen Leistungsfähigkeit; es ist ein mentaler Kampf gegen Angst und Schwerkraft, tief verwurzelt in der einzigartigen traditionellen Ethik von Adršpach. Sie repräsentiert einen Höhepunkt der Schwierigkeit und ein Zeugnis des kühnen Kletterstils der Region.

Rules

Naturschutz: Klettern verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2003, Behörde OP CHKO Žďárské vrchy

Landschaftsschutzgebiet Žďárské vrchy
- Felssektoren der Žďárské vrchy haben den Status von besonders geschützten Gebieten (Naturdenkmäler oder Reservate)
- Für alle Sektoren außer Čtyři palice gilt:
- Zugang zu den Felsen auf kürzestem Weg von markierten Wanderwegen aus
- Klettern auf anderen als den gekennzeichneten Objekten und außerhalb der zulässigen Zeit nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets
- Verwendung von Magnesium nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets - Austausch und Installation von Sicherungen und Markierung von Felsen und Routen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets
- Organisation von Sport-, Touristen- und anderen Veranstaltungen nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets

Zeitliche und andere Beschränkungen sind für die einzelnen Sektoren aufgeführt.
OVK: Erstbegehungen sind verboten

Naturschutz: Klettern verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2003, Behörde OP CHKO Žďárské vrchy

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