Jan
Feb
Mar
Apr
May
Jun
Jul
Aug
Sep
Oct
Nov
Dec

Übersicht

Schwierigkeitsgrad: ?

Das Klettern von 'Projekt 4' im 'Rozpůlený hřeben' stellt eine immense Herausforderung dar. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich um ein Kletter-'Projekt' – eine Route, die wahrscheinlich zahlreiche Versuche gesehen hat, aber noch nicht begangen oder zumindest nicht bewertet wurde. Dies platziert ihre Schwierigkeit von Natur aus am äußersten oberen Ende des Spektrums, möglicherweise im Bereich 9a oder sogar noch schwerer, und verschiebt die absoluten Grenzen menschlicher Kletterfähigkeiten. Der Rozpůlený hřeben, oder der 'Gespaltene Grat', ist ein ikonisches Klettergebiet, das für sein einzigartiges und anspruchsvolles Sandsteinklettern bekannt ist. Der Stil hier ist typischerweise mutig, beinhaltet komplexes Rissklettern, filigrane Reibungszüge und oft lange, ausgesetzte Abschnitte, die nicht nur höchste körperliche Kraft, sondern auch immense mentale Stärke und Entschlossenheit erfordern. 'Projekt 4' anzugehen bedeutet, sich auf einen langfristigen Kampf mit dem Fels einzulassen, akribische Planung, wiederholte Rotpunktversuche und ein tiefes Verständnis dieses spezifischen, oft unbarmherzigen Sandsteinkletterstils.

Rules

Naturschutz: Klettern verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2003, Behörde OP CHKO Žďárské vrchy

Landschaftsschutzgebiet Žďárské vrchy
- Felssektoren der Žďárské vrchy haben den Status von besonders geschützten Gebieten (Naturdenkmäler oder Reservate)
- Für alle Sektoren außer Čtyři palice gilt:
- Zugang zu den Felsen auf kürzestem Weg von markierten Wanderwegen aus
- Klettern auf anderen als den gekennzeichneten Objekten und außerhalb der zulässigen Zeit nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets
- Verwendung von Magnesium nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets - Austausch und Installation von Sicherungen und Markierung von Felsen und Routen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets
- Organisation von Sport-, Touristen- und anderen Veranstaltungen nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets

Zeitliche und andere Beschränkungen sind für die einzelnen Sektoren aufgeführt.
OVK: Erstbegehungen sind verboten

Naturschutz: Klettern verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2003, Behörde OP CHKO Žďárské vrchy

Reviews (0)

? out of 5.0
?
Add Review