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Übersicht

Schwierigkeitsgrad: 4

Der Einstieg (N) ist dort, wo die Felsen am tiefsten in den Waldbestand hineinragen. Über mehrere mögliche Routen über Felsstufen zu einem schrägen und breiten Band unter dem Pfeiler. Entlang dessen leicht in die Ecke. Ein überhängender Einstieg (N) führt in die eigentliche Ecke und diese hinauf bis direkt unter den Überhang. Diesen umgehen wir rechts und kurz um einen Baum herum zum Gipfel.

Rules

Die Genehmigung gilt für das Sportklettern. Sie gilt nicht für Bouldern, Drytooling, Slackline und Highline.
- Zugang nur über Wanderwege oder markierte Zugangswege - eine detaillierte Beschreibung der Wege befindet sich in einer Maßnahme allgemeiner Natur
- Vogelnestbau dem Felswart melden
- Klettern nur bei Tageslicht
- Verbot der Beschädigung und Veränderung der Felsoberfläche
- Verbot der Verwendung von Sicherungsmitteln, die den Fels beschädigen
- Verbot der Verwendung von Winterkletterausrüstung
- Verbot des Abseilens mit Bäumen und Sträuchern, Verbot des Eingriffs in die Vegetation und des Lösens von Steinen
- Verbot von Erstbegehungen ohne Zustimmung des Felswarts, der die Zustimmung mit der Naturschutzbehörde aushandelt

OVK:
- Verbot des Einrichtens von Routen von oben ohne vorherige Zustimmung der OVK
- Verbot der Nutzung von Felsen und Gipfelbüchern für kommerzielle Zwecke; jede Absicht muss mit dem Manager und der OVK abgestimmt werden

Naturschutz: Saisonales Kletterverbot vom 1. Februar bis 30. Juni. Naturschutzdokument: NPR Bořeň - OOP 2021-2030, Behörde OP CHKO České středohoří (Böhmisches Mittelgebirge)

Die Genehmigung gilt für das Sportklettern. Sie gilt nicht für Bouldern, Drytooling, Slackline und Highline.
- Zugang nur über Wanderwege oder markierte Zugangswege - eine detaillierte Beschreibung der Wege befindet sich in einer Maßnahme allgemeiner Natur
- Vogelnestbau dem Felswart melden
- Klettern nur bei Tageslicht
- Verbot der Beschädigung und Veränderung der Felsoberfläche
- Verbot der Verwendung von Sicherungsmitteln, die den Fels beschädigen
- Verbot der Verwendung von Winterkletterausrüstung
- Verbot des Abseilens mit Bäumen und Sträuchern, Verbot des Eingriffs in die Vegetation und des Lösens von Steinen
- Verbot von Erstbegehungen ohne Zustimmung des Felswarts, der die Zustimmung mit der Naturschutzbehörde aushandelt

OVK:
- Verbot des Einrichtens von Routen von oben ohne vorherige Zustimmung der OVK
- Verbot der Nutzung von Felsen und Gipfelbüchern für kommerzielle Zwecke; jede Absicht muss mit dem Manager und der OVK abgestimmt werden

Naturschutz: Saisonales Kletterverbot vom 1. Februar bis 30. Juni. Naturschutzdokument: NPR Bořeň - OOP 2021-2030, OP CHKO České středohoří Behörde.

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