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Übersicht
Schwierigkeitsgrad 3
Gesamtzeit
-
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Über eine Ecke und einen Überhang zu einer überhängenden Wand, unter dieser schräg rechts in eine Rinne und von links über einen kleinen
Turm zum Grat.
Regeln

- Die Natur nicht schädigen - nicht in die Vegetation auf den Felsen und in ihrer Umgebung eingreifen, keine Steine, Hölzer, Erde usw. von Terrassen und der Oberfläche der Felsen entfernen - Für den Zugang nur touristische Routen und Zugangspfade verwenden, die in der Genehmigungsanlage gekennzeichnet sind - Nistende Vögel nicht stören und die Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets informieren, wenn ein Nistplatz entdeckt wird - Nur auf trockenen Felsen, bei Tageslicht und in Schuhen klettern, die die Oberfläche der Felsen nicht beschädigen - Kein Magnesium verwenden - Verbot der Beschädigung oder Veränderung der Oberfläche der Felsen (unsachgemäße Handhabung des Seils, Schlagen von Griffen, Tritten) - Verbot der Verwendung von Sicherungsmitteln, die den Fels beschädigen (Keile, Friends) - Erstbegehungen und Installation von festen Sicherungen nur mit vorheriger Zustimmung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets Die Genehmigung gilt nicht für das Bouldern.

Naturschutz: Saisonales Kletterverbot vom 1. Januar bis 30. April. Naturschutzdokument: Öffentliche Bekanntmachung 2018, Karte 1, Karte 2, Behörde OP CHKO Broumovsko

- Die Natur nicht schädigen - nicht in die Vegetation auf den Felsen und in ihrer Umgebung eingreifen, keine Steine, Hölzer, Erde usw. von Terrassen und der Oberfläche der Felsen entfernen - Für den Zugang nur touristische Routen und Zugangspfade verwenden, die in der Genehmigungsanlage gekennzeichnet sind - Nistende Vögel nicht stören und die Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets informieren, wenn ein Nistplatz entdeckt wird - Nur auf trockenen Felsen, bei Tageslicht und in Schuhen klettern, die die Oberfläche der Felsen nicht beschädigen - Kein Magnesium verwenden - Verbot der Beschädigung oder Veränderung der Oberfläche der Felsen (unsachgemäße Handhabung des Seils, Schlagen von Griffen, Tritten) - Verbot der Verwendung von Sicherungsmitteln, die den Fels beschädigen (Keile, Friends) - Erstbegehungen und Installation von festen Sicherungen nur mit vorheriger Zustimmung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets Die Genehmigung gilt nicht für das Bouldern.

Naturschutz: Saisonales Kletterverbot vom 1. Januar bis 30. April. Naturschutzdokument: Öffentliche Bekanntmachung 2018, Karte 1, Karte 2, OP-Behörde CHKO Broumovsko (Landschaftsschutzgebiet Broumovsko)

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