Übersicht
Schwierigkeitsgrad: 5
Länge: 30m
Naturschutz: Klettern ganzjährig erlaubt, an der Wand oberhalb der Sloupská-Höhle nur mit vorheriger Genehmigung der Höhlenverwaltung. Dokument OP Entscheidung 1994, Behörde OP CHKO Mährischer Karst.
OVK: Bei technischen Begehungen von frei gekletterten Routen dürfen nur entfernbare Sicherungen verwendet werden; es ist verboten, Haken, Bohrhaken, Dübel usw. zu verwenden, die mit einem Hammer installiert werden
Naturschutz:
- Kletterer sind verpflichtet, nach Abschluss des Aufstiegs keine Sicherungen in den Routen zu hinterlassen
Naturschutz: Klettern ganzjährig erlaubt, an der Wand oberhalb der Sloupská-Höhle nur mit vorheriger Genehmigung der Höhlenverwaltung. Dokument OP Entscheidung 1994, Behörde OP CHKO Mährischer Karst.