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Übersicht

Schwierigkeitsgrad: 5-

Etwa 10 m unterhalb des Einstiegs des Nordkamins, an der linken Seite des Nordpfeilers, über einen Riss zu einer Plattform. Weiter über eine Ecke zu einem Band, von dort in einen überhängenden Riss, von diesem abwärts in eine Nische, dann in ein Felsfenster und zum Gipfel.

Rules

Die Genehmigung gilt für das Sportklettern. Sie gilt nicht für Bouldern, Drytooling, Slackline und Highline.
- Zugang nur über Wanderwege oder markierte Zugangswege - eine detaillierte Beschreibung der Wege befindet sich in einer Maßnahme allgemeiner Natur
- Vogelnestbau dem Felswart melden
- Klettern nur bei Tageslicht
- Verbot der Beschädigung und Veränderung der Felsoberfläche
- Verbot der Verwendung von Sicherungsmitteln, die den Fels beschädigen
- Verbot der Verwendung von Winterkletterausrüstung
- Verbot des Abseilens mit Bäumen und Sträuchern, Verbot des Eingriffs in die Vegetation und des Lösens von Steinen
- Verbot von Erstbegehungen ohne Zustimmung des Felswarts, der die Zustimmung mit der Naturschutzbehörde aushandelt

OVK:
- Verbot des Einrichtens von Routen von oben ohne vorherige Zustimmung der OVK
- Verbot der Nutzung von Felsen und Gipfelbüchern für kommerzielle Zwecke; jede Absicht muss mit dem Manager und der OVK abgestimmt werden

Naturschutz: Saisonales Kletterverbot vom 1. Februar bis 30. Juni. Naturschutzdokument: NPR Bořeň - OOP 2021-2030, OP-Behörde CHKO České středohoří (Landschaftsschutzgebiet Böhmisches Mittelgebirge)

Die Genehmigung gilt für das Sportklettern. Sie gilt nicht für Bouldern, Drytooling, Slackline und Highline.
- Zugang nur über Wanderwege oder markierte Zugangswege - eine detaillierte Beschreibung der Wege befindet sich in einer Maßnahme allgemeiner Natur
- Vogelnestbau dem Felswart melden
- Klettern nur bei Tageslicht
- Verbot der Beschädigung und Veränderung der Felsoberfläche
- Verbot der Verwendung von Sicherungsmitteln, die den Fels beschädigen
- Verbot der Verwendung von Winterkletterausrüstung
- Verbot des Abseilens mit Bäumen und Sträuchern, Verbot des Eingriffs in die Vegetation und des Lösens von Steinen
- Verbot von Erstbegehungen ohne Zustimmung des Felswarts, der die Zustimmung mit der Naturschutzbehörde aushandelt

OVK:
- Verbot des Einrichtens von Routen von oben ohne vorherige Zustimmung der OVK
- Verbot der Nutzung von Felsen und Gipfelbüchern für kommerzielle Zwecke; jede Absicht muss mit dem Manager und der OVK abgestimmt werden

Naturschutz: Dauerhaftes Kletterverbot im Nördlichen Kamin, ohne Einschränkungen am Bischofssitz-Nord und am rechten Teil des Meridianpfeilers, andere Felsen im Nördlichen Gebiet erlaubt vom 1. Juli bis 31. Januar. Naturschutzdokument: NPR Bořeň - OOP 2021-2030, OP Behörde LSG Böhmisches Mittelgebirge

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