Übersicht
Schwierigkeitsgrad: 4
Naturschutz: Klettern vom 21. Juni bis 19. April für ČHS-Mitglieder erlaubt. Naturschutzdokument: Ausweisung des Naturschutzgebiets Vrabinec 1993, Naturschutzbehörde: Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets Böhmisches Mittelgebirge.
OVK:
- Es ist verboten, Routen von oben ohne vorherige Genehmigung des OVK zu erstellen.
- Es ist verboten, stabile Sicherungen für Slacklines zu verwenden.
- Es ist verboten, Felsen und Gipfelbücher für kommerzielle Zwecke zu nutzen; jede Absicht muss mit dem Verwalter und dem OVK abgesprochen werden.
Naturschutz: Klettern vom 21. Juni bis 19. April für ČHS-Mitglieder auf den Türmen Hauptturm, Mittelturm, Kleiner Turm und Mittelspitze erlaubt. Naturschutzdokument: Ausweisung des Naturschutzgebiets Vrabinec 1993, Naturschutzbehörde: Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets Böhmisches Mittelgebirge.