Übersicht
Schwierigkeitsgrad: 5
Länge: 8m
Die Kletterbedingungen für Felsen im Schutzgebiet werden durch die Kletterordnung (Seite 1, Seite 2, Seite 3) festgelegt:
- Verbot des Campierens und Anzündens von Feuer mit Ausnahme eines ausgewiesenen Campingplatzes
- nur für Mitglieder des ČHS und ausländischer Bergsteigerverbände
- Nester und Funde seltener Pflanzenarten melden
- Verbot des Kletterns unter winterlichen Bedingungen und in ungeeigneten Schuhen mit harter Sohle
- Erstbegehungen nur mit Zustimmung des Gebietsleiters
- Verbot der Verwendung stabiler Sicherungen für Slackline, Pendel, Tiroler Quergang usw.
- Verbot der Nutzung von Felsen und Gipfelbüchern für kommerzielle Zwecke; jede Absicht muss mit dem Manager und der OVK abgestimmt werden
Naturschutz: Saisonales Kletterverbot vom 1. Januar bis 30. April. Naturschutzdokument: OP Maßnahme 2019, OP Behörde LSG Broumovsko
Die Kletterbedingungen für Felsen im Schutzgebiet werden durch die Kletterordnung (Seite 1, Seite 2, Seite 3) festgelegt:
- Verbot des Campierens und Anzündens von Feuer mit Ausnahme eines ausgewiesenen Campingplatzes
- nur für Mitglieder des ČHS und ausländischer Bergsteigerverbände
- Nester und Funde seltener Pflanzenarten melden
- Verbot des Kletterns unter winterlichen Bedingungen und in ungeeigneten Schuhen mit harter Sohle
- Erstbegehungen nur mit Zustimmung des Gebietsleiters
- Verbot der Verwendung stabiler Sicherungen für Slackline, Pendel, Tiroler Quergang usw.
- Verbot der Nutzung von Felsen und Gipfelbüchern für kommerzielle Zwecke; jede Absicht muss mit dem Manager und der OVK abgestimmt werden