Übersicht
Schwierigkeitsgrad: 3+
Naturschutz: Klettern und Wartung verboten vom 1. Januar bis 30. Juni. Naturschutzdokument: Erklärung 2018, Entscheidung 2018, Behörde Naturschutz LSG Žďár Berge
Landschaftsschutzgebiet Žďárské vrchy - Felssektoren der Žďárské vrchy haben den Status von besonders geschützten Gebieten (Naturdenkmäler oder Reservate) - Für alle Sektoren außer Čtyři palice gilt: - Zugang zu den Felsen auf kürzestem Weg von markierten Wanderwegen aus - Klettern auf anderen als den gekennzeichneten Objekten und außerhalb der zulässigen Zeit nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets - Verwendung von Magnesium nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets - Austausch und Installation von Sicherungen und Markierung von Felsen und Routen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets - Organisation von Sport-, Touristen- und anderen Veranstaltungen nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets Zeitliche und andere Beschränkungen sind für die einzelnen Sektoren aufgeführt. OVK: Erstbegehungen sind verboten
Naturschutz: Klettern ganzjährig erlaubt, Wartung verboten vom 1. Januar bis 30. Juni. Naturschutzdokument: Erklärung 2018, Entscheidung 2018, Behörde Naturschutz LSG Žďár Berge