Übersicht
Schwierigkeitsgrad: 7-
Länge: 25m
Naturschutz: Klettern erlaubt vom 16.07. bis 31.12. Naturschutzdokument: Entscheidung 1994, Behörde Naturschutzgebiet Mährischer Karst.
OVK: Bei technischen Begehungen von frei gekletterten Routen dürfen nur entfernbare Sicherungen verwendet werden; es ist verboten, Haken, Bohrhaken, Dübel usw. zu verwenden, die mit einem Hammer installiert werden
Naturschutz:
- Kletterer sind verpflichtet, nach Abschluss des Aufstiegs keine Sicherungen in den Routen zu hinterlassen
Naturschutz: Das Klettern ist auf einigen Felsen vom 1.1. bis 30.6. verboten. Naturschutzdokument: Entscheidung 2016, Naturschutzbehörde: CHKO Mährischer Karst.